
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Werden die Kosten für die Psychotherapie von der Krankenkasse übernommen?
Ja, vollständig. Da ich über einen Kassensitz (Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung) verfüge, werden die Kosten für eine medizinisch notwendige Psychotherapie von allen gesetzlichen Krankenkassen zu 100 % übernommen. Sie müssen nichts hinzuzahlen. Auch private Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten die Kosten in der Regel (bitte prüfen Sie hierzu vorab Ihre individuellen Vertragsbedingungen).
Wie lang sind die Wartezeiten und wie bekomme ich einen Platz?
Die Nachfrage nach Therapieplätzen mit Kassenkapazitäten ist leider sehr hoch, weshalb es zu Wartezeiten kommen kann. Freie Termine für eine erste Psychotherapeutische Sprechstunde vergebe ich im Rahmen meiner telefonischen Erreichbarkeit oder online. Bitte beachten Sie, dass aus einer Sprechstunde nicht automatisch sofort ein fester, wöchentlicher Therapieplatz erwachsen kann – oft arbeiten wir hier zunächst mit einer Warteliste.
Benötige ich eine Überweisung vom Hausarzt, um zu Ihnen zu kommen?
Nein, eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können direkt Kontakt mit meiner Praxis aufnehmen. Für das Erstgespräch und die nachfolgenden Termine reicht es völlig aus, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversichertenkarte (Chipkarte) zum ersten Termin im Quartal mitbringen.
Was passiert, wenn ich einen Termin einmal nicht wahrnehmen kann?
Da Psychotherapie von Kontinuität lebt und ich mir für jede Sitzung (50 Minuten) exklusiv Zeit für Sie nehme, ist meine Praxis eine reine Bestellpraxis. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 (oder 48) Werktagsstunden vorher telefonisch oder per E-Mail ab. Bei zu kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen muss ich leider ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen, da der Platz so kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.
Wie läuft der Start einer Therapie bei Ihnen ab?
Der Weg in die Therapie erfolgt in drei Schritten:
Psychotherapeutische Sprechstunde: Ein bis zwei Termine zur ersten Abklärung und Diagnostik.
Probatorische Sitzungen („Probestunden“): 2 bis 4 Sitzungen, in denen wir prüfen, ob „die Chemie stimmt“ und wir gemeinsam Behandlungsziele festlegen.
Beantragung & Therapie: Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, stellen wir den Antrag bei Ihrer Krankenkasse (Kurzzeit- oder Langzeittherapie)
Erfahren mein Arbeitgeber oder meine Familie von der Therapie?
Nein, absolut nicht. Als Psychotherapeut/in unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Alles, was wir in den Sitzungen besprechen, bleibt streng vertraulich. Informationen an Dritte (wie Hausärzte, Angehörige oder den Arbeitgeber) darf und werde ich nur dann weitergeben, wenn Sie mich ausdrücklich und schriftlich von der Schweigepflicht entbinden.
